Kindersitzpflicht in Deutschland und im Ausland
- Artikel von: Kerstin
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Kinder dürfen nicht auf dem Beifahrersitz sitzen – stimmt das oder stimmt es nicht?
Es stimmt nicht 🠗, zumindest nicht für Deutschland, und das ist lange nicht das einzige Ammenmärchen, das in puncto Kindersitzpflicht durch Foren und WhatsApp-Gruppen geistert. Die Kindersitzpflicht ist ein besonders dankbares Terrain für Halbwissen, Mythen und erstaunlich selbstbewusst vorgetragene Falschinformationen. Besonders beliebt: „Mein Kind passt in keinen Kindersitz mehr und muss deshalb auch keinen mehr nutzen“ oder „Ab 36 kg sind Kindersitze verboten“. Bestimmt hast du auch schon die ein oder andere Aussage zur Kindersitzpflicht gehört, die nur halb oder vielleicht auch gar nicht stimmt.
Was gilt wirklich in Deutschland und wie regulieren unsere europäischen Nachbarn die Kindersitzpflicht? Das und die Frage, warum die Schwedinnen und Schweden, die sonst so sicherheitsbewusst sind, nur eine Kindersitzpflicht bis zu einer Größe von 135 cm 🠗 haben, klären wir in diesem Artikel.
Hi, ich bin Kerstin, deine Expertin für alle Fragen rund um das Thema Kindersitz.
Als Mama von 7 Kindern mit über 15 Jahren beruflicher Erfahrung mit Babyschalen, Reboardern und Folgesitzen weiß ich, dass sich fast alle Eltern mindestens einmal im Leben eine Frage zur Kindersitzpflicht stellen. Warum überhaupt so viele Fragen offen bleiben, kann ich nur vermuten, ich arbeite aber jeden Tag daran, Wissenslücken zu schließen und Eltern so dabei zu helfen, ihre Kinder so sicher wie möglich zu transportieren.
Schließlich sind unsere Kinder die wichtigste Fracht, die wir im Auto dabei haben - und manchmal auch die anstrengendste.
Inhaltsverzeichnis: Kindersitzpflicht in Deutschland und im Ausland
Alles zur Kindersitzpflicht in Deutschland 🇩🇪
Beginnen wir von vorne: Seit wann gibt es die Kindersitzpflicht in Deutschland? Seit dem 1. April 1993. Tatsächlich haben wir erst in den 90er Jahren verbindliche Regeln für die Sicherung von Kindern in Autos festgelegt. Warum das so lange gedauert hat, kannst du in meinem Artikel zur ➞ Geschichte des Reboarders und der Kindersicherheit nachlesen, hier dreht sich jetzt erst einmal alles um den Ist-Zustand.
Was genau steht zur Sicherung von Kindern in unserem Gesetz? Ich habe dir einmal den maßgeblichen Paragrafen bzw. Auszüge aus § 21 Absatz 1a StVO (Kindersitzpflicht) herausgesucht:
Die Kindersitzpflicht: § 21 StVO Absatz 1a
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.
Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm benötigen einen Kindersitz
§ 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass Kinder
- die kleiner als 150 cm sind
- bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
eine sogenannte Kinderrückhalteeinrichtung verwenden müssen. Was heißt das?
Was sagt § 21 StVO Absatz 1a zur Kindersitzpflicht?
Nehmen wir den Gesetzestext einmal auseinander:
- Die „Kinderrückhalteinrichtung“
ist Behördensprache und meint eine Babyschale, einen Reboarder, einen Vorwärtssitz, eine Sitzerhöhung oder ein Sitzkissen mit Rückenlehne (= ➞ Folgesitz). - Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr:
Diese Wendung ist für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen eine kleine Stolperfalle. Ein Lebensjahr ist immer am auf dieses Lebensjahr folgenden Geburtstag vollendet. Sobald ein Baby geboren ist, beginnt sein 1. Lebensjahr, das – genau – am 1. Geburtstag vollendet ist. Identisch ist das bei der Vollendung des 12. Lebensjahres: Am 12. Geburtstag hat dein Kind sein 12. Lebensjahr vollendet. Das heißt: Dein Kind braucht aus Sicht des Gesetzgebers ab diesem Zeitpunkt keinen Kindersitz mehr. Aus Sicherheitsgründen kann es allerdings sehr sinnvoll sein, auch weiterhin einen Kindersitz zu verwenden. Warum das so ist, kannst du hier nachlesen: ➞ Wann kann ein Kind ohne Kindersitz fahren? - Unter 150 cm:
Dein Kind benötigt einen Kindersitz bis es 150 cm groß ist. Diese Regelung ist unabhängig vom Alter deines Kindes. Erreicht dein Kind die 150 cm bereits im Alter von 9 Jahren, benötigt es rein rechtlich keinen Kindersitz mehr.
Doch auch hier gilt: Aus Sicherheitsgründen kann es sinnvoll sein, auch über die 150 cm-Grenze hinaus einen Folgesitz oder ein Sitzkissen zu nutzen.
Das heißt:
Dein Kind kann von Gesetzes wegen ohne Kindersitz im Auto mitfahren, sobald es entweder 150 cm groß ODER 12 Jahre alt ist.
Fallbeispiele zur Kindersitzpflicht
Manchmal ist die Regelung zur Kindersitzpflicht trotz Erklärung nicht ganz verständlich, deshalb stelle und beantworte ich noch die ganz klassischen Beispielfragen:
Mein Kind ist 151 cm groß, aber erst 10 Jahre alt - brauchen wir noch einen Kindersitz?
Nein. Mit dem Erreichen der 150 cm-Marke gilt die Kindersitzpflicht als erfüllt.
Es kann sein, dass der Gurtverlauf am Becken und dem Hals deines Kindes ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung noch nicht gut passt. In diesem Fall ist es sinnvoll, auch weiterhin einen noch passenden Folgesitz mit Rückenlehne oder eine Sitzerhöhung zu verwenden.
Mein Kind ist erst 138 cm groß, aber schon 12 Jahre alt - brauchen wir noch einen Kindersitz?
Nein. Mit dem Erreichen des 12. Geburtstags gilt die Kindersitzpflicht als erfüllt.
Es kann allerdings sein und ist bei dieser Körpergröße wahrscheinlich, dass der Autogurt alleine am Becken und am Hals deines Kindes ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung noch nicht gut passt. In diesem Fall ist es sinnvoll, auch weiterhin einen noch passenden Folgesitz mit Rückenlehne oder eine Sitzerhöhung zu verwenden.
Mein Kind hat einen Kindersitz, er passt aber nicht mehr richtig - können wir ohne Sitz fahren?
Wenn dein Kind bereits 150 cm groß oder 12 Jahre alt ist, benötigt es aus Sicht des Gesetzgebers keinen Kindersitz mehr. Wie sitzt dein Kind ohne Kindersitz im Auto? Reibt der Gurt am Hals und passt noch nicht? In diesem Fall sollte dein Kind auch weiterhin einen Folgesitz oder ein Sitzkissen verwenden.
Hier findest du eine Anleitung, wie du die Passform des Sitzes prüfen kannst: ➞ Passform-Check beim Folgesitz. Welche Kindersitze für besonders große und/oder kräftige Kinder geeignet sind, kannst du hier in meiner Tabelle nachschauen: ➞ Passform verschiedener Kindersitze der Gruppe 2/3.
Mein Kind wiegt mehr als 36 kg - können wir auf den Kindersitz verzichten?
Nein. Die 36 kg sind eine reine Prüfgrenze für die Zulassung (➞ Zulassungsprüfung für Autositze) eines Kindersitzes. Wenn dein Kind unter 150 cm groß und unter 12 Jahre alt ist, muss es weiterhin im Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung fahren.
✔ Schnell-Check: Braucht dein Kind noch einen Kindersitz?
Mit meiner Tabelle kannst du auf einen Blick prüfen, ob dein Kind noch kindersitzpflichtig ist. Bedenke: Wenn der Autogurt am Hals oder am Becken deines Kindes noch nicht optimal verläuft, solltest du weiterhin einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung verwenden.
Wie der Autogurt richtig anliegt, erfährst du in meinem ➞ Gurt-Check für Folgesitze. Die Anleitung für den richtigen Verlauf des Fahrzeuggurts im großen Kindersitz gilt auch für Fahrten ohne Kindersitz.
Ausnahmen von der Kindersitzpflicht in Deutschland
Wo es Regeln gibt, gibt es meist auch Ausnahmen. Bei der Kindersitzpflicht gelten diese für die Sicherung in Bussen mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse, für die (nicht mögliche) Sicherung von mehr als 2 Kindern mit Kindersitz auf der Rückbank, für Taxen und für Autos, die keine Sicherheitsgurte haben. Hier der Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:
Ausnahmen von der Kindersitzpflicht im Gesetz
§ 21 StVO
(1a) (...) Abweichend von Satz 1
1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2.
dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3.
ist
a)
beim Verkehr mit Taxen und
b)
bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
Kindersicherung im Reise- oder Linienbus 🚌
Hast du dich schon einmal gefragt, ob und wie du dein Kind im Bus sichern kannst? In Deutschland benötigst du von Gesetzes wegen im Bus (über 3,5 t Gesamtmasse) keinen Kindersitz. Allerdings gibt es Anbieter für Busreisen, die vorschreiben, dass du in ihren Bussen einen Kindersitz verwenden musst. In diesem Fall und natürlich auch aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, dass du im Bus einen Kindersitz für dein Kind verwendest.
Keine Gurte, keine Sicherung
Wenn Gurte – ganz gleich, ob Zwei-Punkt- oder Drei-Punkt-Gurte – im Bus vorhanden sind, solltest du diese für dein Kind verwenden. Das ist grundsätzlich beim Vorhandensein von Gurten so vorgeschrieben¹, erfahrungsgemäß wird es in der Realität jedoch nicht so konsequent umgesetzt wie wir uns das wünschen würden. Dazu kommt, dass der nicht für Kinder konzipierte Gurt im Bus die Sicherheit kaum erhöht.
Wird sich an diesem Zustand etwas ändern? Ich hoffe es. Es gibt eine Arbeitsgruppe der UN, die sich seit Jahren mit der Problematik der mangelnden Sicherheit von Kindern im Bus befasst und neue Regelungen erarbeitet.
Den aktuellen Stand zu dem Thema und auch einige interessante Hintergrundinformationen dazu kannst du dir hier ansehen: New UN Regulation to enhance safety of transport of children in buses and coaches (Pressemitteilung vom 15.11.2023) oder dort (leider extrem unübersichtlich und undurchsichtig, aber vielleicht ist das nur mein Empfinden): World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations (WP.29).
¹ § 21a StVO: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. […] Das gilt nicht für: (4) Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
Wie sicher ist der Bus im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln?
Du stehst vor der Frage, ob du dein Kind ohne Kindersitz beim Kita- oder Schul-Ausflug im Bus mitfahren lassen kannst? Dass die Sicherung eines Kindes im Bus häufig unsicher ist, steht außer Frage, statistisch ist der Bus allerdings sicherer als dein Auto.
Du kannst das hier in der Statistik zu den Todes- und Verletztenzahlen (absolut) der letzten Jahre sehen. Quellen:
- Getötete bei Verkehrsunfällen nach Art der Verkehrsbeteiligung, Destatis/Statistisches Bundesamt, Stand 16.07.2025
- Verletzte bei Verkehrsunfällen nach Art der Verkehrsbeteiligung, Destatis/Statistisches Bundesamt, Stand 16.07.2025
Auch pro Milliarde Personenkilometer schneidet der Bus besser ab als das Auto. Die Allianz pro Schiene hat die Werte mit Material des Statistischen Bundesamts zusammengetragen: Pro Milliarde Personenkilometer werden im Bus 0,13 Personen (Auto: 1,57) getötet und 6,16 Personen (Auto: 30,28 Personen) verletzt.
Kein Grund, bewusst auf einen Kindersitz im Bus zu verzichten, wenn Gurte vorhanden sind, aber vielleicht ein kleiner Realitäts-Check.
Manchmal kannst du die Sicherheit im Bus für dein Kind übrigens mit einem ganz einfachen Mittel verbessern.
Wenn möglich: Auch im Bus rückwärts sitzen
Wenn es rückwärtsgerichtete Sitze im Bus gibt, nutzt am besten diese, denn so ist die Gefahr geringer, dass du oder dein Kind bei einem Unfall durch den Bus geschleudert werden. Wie bei der Babyschale oder einem Reboarder werden Passagiere bei einem Frontalaufprall zunächst in die Sitzschale gedrückt statt frei nach vorne beschleunigt zu werden.
Kurzum: Eine ordentliche Sicherung von Kindern im Bus ist häufig nicht möglich. Insbesondere in Schul- und Linienbussen kann sich glücklich schätzen, wer überhaupt einen Sitzplatz ergattert. Und bis wir in puncto Sicherheit im Bus weiter sind als heute, wird es auch noch etwas dauern: Reisebusse mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen müssen erst seit 1999 mit Zwei-Punkt-Gurten ausgestattet werden – und auch nur Neuzulassungen. Aber wer weiß, vielleicht nehmen wir uns irgendwann doch ein Vorbild an beispielsweise Norwegen: Dort sind insbesondere Fernbusse häufig mit Kindersitzen ausgestattet oder griffbereit an Bord.
Rückwärts können du und dein (älteres) Kind manchmal übrigens sogar im Taxi, zum Beispiel in der V-Klasse, und zu den Ausnahmen von der Kindersitzpflicht für Taxifahrten kommen wir jetzt.
Kindersitze im Taxi - gilt die Kindersitzpflicht? 🚕
Die Regelungen zur Kindersitzpflicht im Taxi sind kompliziert formuliert und mit Hinweis auf Kindersitze der Gewichtsgruppe von 9 bis 18 kg auch nicht auf dem aktuellen Stand. Zwar ist die Verwendung von Kindersitzen, die nach der Kindersitznorm UN ECE R 44 zugelassen sind, noch erlaubt, es ist aber seit 2024 nicht mehr möglich, diese neu im Handel zu kaufen. Was bedeutet aber nun diese Passage hier?
„Abweichend von Satz 1 ist beim Verkehr mit Taxen (…) auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss.“
Vielleicht geht es dir wie mir und du hast nach dem Lesen mehr offene Fragen als Antworten? Uns erging es vor vielen Jahren auch so, deshalb haben wir nicht nur bei verschiedenen Polizei-Verwaltungen und -direktionen, sondern auch bei der Rechtsabteilung des ADAC nachgefragt, was genau sich aus diesem Absatz ergibt.
Verwende deinen eigenen Kindersitz oder melde die Taxi-Fahrt frühzeitig an
Dieser Absatz sagt: Im Taxi muss es möglich sein, zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 Kilo zu sichern. Für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg muss zwingend eine Sicherung möglich sein.
Der Hinweis befreit Taxifahrten nicht von der Kindersitzpflicht, er legt nur fest, welche Sicherungsmöglichkeiten mindestens vorhanden sein müssen.
Das heißt – und das ergibt sich nicht direkt aus § 21 StVO, sondern aus der Beförderungspflicht nach § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) – dass das Taxi-Unternehmen mindestens einen Kindersitz der Gruppe 1 bereithalten muss oder sagen wir: müsste. In der Praxis kann ein Taxi nicht dauerhaft Kindersitze mit sich führen, denn Taxen befördern nicht nur Personen (ggf. Fahrzeug voll besetzt), sondern auch Reisegepäck (Kofferraum belegt).
Ein Taxi-Unternehmen muss keine Babyschale bereithalten. Babyschalen sind sperrig und Eltern haben diese in den allermeisten Fällen ohnehin bei sich, wenn sie mit dem Auto oder Taxi unterwegs sein wollen.
Meine Recherche zu Folgesitzen oder Sitzerhöhungen im Taxi hat ergeben, dass viele Taxen mit integrierten Erhöhungen ausgestattet sind. Diese sind zum großen Teil weniger sicher als Folgesitze, sie sind für dein Kind aber zumindest sicherer als der reine Erwachsenengurt.
Was heißt das für dich und dein Kind?
Auch im Taxi gilt die Kindersitzpflicht
Wenn du eine Taxi-Fahrt mit deinem Kind oder deinen Kindern planst, solltest du am besten entweder deinen eigenen Kindersitz oder deine eigenen Kindersitze verwenden oder die Taxi-Fahrt frühzeitig anmelden und darauf hinweisen, dass du einen Kindersitz benötigst.
Ich rate dir dazu, deinen eigenen Sitz zu nutzen, denn der Sitz passt zu deinem Kind und du kennst seine Vorgeschichte. Beim Kindersitz eines Taxi-Unternehmens weißt du weder, welches Modell (und auch nicht, ob es vorwärts oder rückwärts eingebaut wird) du bekommst, wie alt diese Kindersitze sind noch wie sie behandelt oder gelagert wurden.
Du bist häufiger mit einem Kind unter 105 cm mit dem Taxi unterwegs? Sieh dir einmal den ➞ nachfolger HY 5 City R 129 an. Dieser Kindersitz ist aufblasbar (mit elektrischer Pumpe) und so perfekt für Taxi-Fahrten, Urlaubsreisen oder Carsharing geeignet, denn du kannst nach dem Verwenden die Luft ablassen und den Sitz kompakt in einer Tasche oder einem Rucksack unterbringen. Vielleicht auch eine Idee für Taxi-Unternehmen, die regelmäßig Familien transportieren.
Wenn du mehr als zwei Kinder hast, hast du von der jetzt folgenden Ausnahme vielleicht schon gehört:
Kein Platz für einen 3. Kindersitz auf der Rückbank 🧒🧒🧒
Als Mama von 7 Kindern weiß ich, wie schwierig es sein kann, drei Kindersitze auf der Rückbank unterzubringen. In vielen Fahrzeugen funktioniert das nur mit aufwendigem Kindersitz-Tetris und verschiedenen, besonders schmalen Kindersitzen. Und je nachdem, welches Auto du fährst, kann es sein, dass auf dem mittleren Sitz der Rückbank entweder kein Kindersitz eingebaut werden darf (das steht im Auto-Handbuch) oder kann (das ergibt sich beim Tetris).
Ein Kind ohne Kindersitz - pragmatisch, aber lebensgefährlich
In so einem Fall, also wenn kein dritter Kindersitz auf die Rückbank passt, erlaubt § 21 StVO in Absatz 1a Satz 2, dass Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (also ab dem 3. Geburtstag) ohne Kindersitz und nur mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden dürfen.
„Kinder (dürfen) ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.“
Wobei „gesichert“ an der Stelle ein Euphemismus ist: Ein 3 Jahre altes Kind sitzt alles andere als sicher im Auto, wenn es nur mit dem Erwachsenengurt angeschnallt ist. Das Gleiche gilt für Kinder mit 4, 5, 6 oder auch 10 Jahren.
Der 3-Punkt-Autogurt ist auf die Größe eines durchschnittlichen Erwachsenen ausgelegt. Bei Kindern verläuft er viel zu nah am Hals (Strangulationsgefahr bei einem Unfall) und quer über den weichen Bauchraum, denn Kinder haben noch keine ausgeprägten Beckenknochen, die den Gurt zurückhalten können.
Bei einem Unfall besteht Lebensgefahr, weil das Kind unter dem Beckengurt durchrutschen kann (Stichwort ➞ Submarining). Außerdem kann der Gurt bei einem Unfall grundsätzlich leicht in den weichen Bauchraum eindringen und so innere Organe lebensgefährlich verletzen.
Aus diesem Grund sollten kleine Kinder nicht nur unbedingt in einem Kindersitz sitzen, sondern möglichst lange in einem Folgesitz mit Rückenlehne. Genauer kannst du das in meinem Folgesitz-Ratgeber nachlesen: ➞ Warum auch größere Kinder noch einen richtigen Kindersitz mit Lehne brauchen.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Maximale Sicherheit versus Zumutbarkeit
Warum der Gesetzgeber diese Ausnahme geschaffen hat?
Weil die Alternative wäre, Familien mit drei oder mehr Kindern faktisch zu zwingen, ein Auto mit einem größeren Platzangebot zu kaufen oder eines der Kinder zu Hause zu lassen. Die Ausnahmeregelung erkennt an, dass in manchen Fahrzeugen kein Platz für 3 oder 4 Kindersitze ist. Ähnliche Ausnahmeregelungen kennen auch einige unserer Nachbarländer wie zum Beispiel die Niederlande und Luxemburg.
Letztlich handelt es sich bei dieser Ausnahme von der Kindersitzpflicht um einen Kompromiss zwischen der praktischen Zumutbarkeit und Teilhabe sogenannter kinderreicher Familien an der Mobilität und maximalen Sicherheitsanforderungen. Oder anders: Um einen faulen Kompromiss zu Lasten der Sicherheit kleiner Kinder.
Mein Rat für dich: Prüfe, ob dein Kindersitz bzw. einer der Kindersitze auf dem Beifahrersitz stehen kann und darf (lies dazu das Autohandbuch). Häufig übersehen Eltern diesen Platz oder denken, er sei unsicher oder dürfe nicht für ein Kind im Kindersitz genutzt werden.
In den meisten Fällen darf ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz stehen. Achte allerdings darauf, dass der Airbag beim Einbau einer Babyschale oder eines rückwärtsgerichteten Kindersitzes (➞ Reboarder) immer abgeschaltet werden muss. Wenn du einen Vorwärtssitz auf dem Beifahrersitz einbauen möchtest, verrät dir das Bordbuch, ob der Airbag an oder aus sein muss und wie du den Beifahrersitz einstellen musst, damit dein Kind bei einem Unfall gut geschützt wird. Auf das Thema komme ich im Laufe des Artikels auch noch einmal zurück: 🠗 Airbag an oder aus beim Einbau des Kindersitzes?
Dein Auto hat gar keine Gurte? Auch dafür kennt die StVO eine Ausnahmeregelung.
Kindersitzpflicht bei Autos, die keine Gurte haben
Die letzte Ausnahme, die in § 21 Absatz 1b der StVO beschrieben ist, ist folgende:
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.
Du hast Lust auf eine Spritztour mit deinem Oldtimer? Wenn dein Auto keine Gurte hat, darfst du ein Kind unter 3 Jahren nicht mitnehmen. Ein Kind, das bereits 3 Jahre alt ist, darfst du auf den Rücksitz setzen. Du darfst, aber du solltest nicht, weil das – natürlich – nicht sicher ist. Mehr muss ich zu diesem Punkt auch nicht ausführen, denke ich.
Klären wir nun noch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinder in Deutschland auf dem Beifahrersitz sitzen dürfen.
Ist ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz erlaubt? Ja, aber...
Es gibt in der Straßenverkehrsordnung keinen Passus, der den Einbau des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz verbietet. Das heißt: Du kannst deinen Kindersitz auf dem Vordersitz einbauen, wenn das Handbuch deines Autos den Einbau erlaubt.
Airbag aus bei Babyschale und Reboarder
Wichtig – und das steht auch explizit in § 35a Absatz 8 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) – beim Einbau einer Babyschale oder eines Reboarders (rückwärtsgerichteter Kleinkindsitz) muss der Beifahrer-Airbag immer deaktiviert werden.
(8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein.
Airbag an oder aus bei Vorwärtssitzen?
Keinen Hinweis im Gesetz findest du dazu, ob der Airbag beim Einbau eines vorwärtsgerichteten Kindersitzes an oder aus sein muss. Das ist tatsächlich unterschiedlich und hängt vom Autohersteller und der Fahrzeug-Geometrie des jeweiligen Modells ab.
Bevor du einen Kindersitz in Fahrtrichtung auf dem Beifahrerplatz einbaust, musst du deshalb immer erst das Handbuch deines Autos lesen.
Dort ist genau erklärt, ob der Airbag an oder aus sein muss und wie du gegebenenfalls den Autositz einstellen musst, wenn ein Kind vorne sitzt. Häufig kann bzw. sollte der Airbag beim Einbau eines Vorwärtssitzes an bleiben und der Autositz möglichst weit nach hinten gefahren werden. So sitzt dein Kind nicht zu nah am Auslösepunkt des Airbags, profitiert bei einem Unfall aber von den Sicherheitsvorteilen des Beifahrer-Airbags.
Achte darauf, dass du immer auch anhand der Airbag-Kontrollleuchte prüfst, ob dein Airbag an bzw. aus ist und darauf, dass du ihn wieder aktivierst, wenn ein Erwachsener statt der Babyschale auf dem Vordersitz sitzt.
Was passiert eigentlich, wenn du dich nicht an die Vorschriften hältst?
Verstöße gegen die Kindersitzpflicht und Bußgelder (inkl. Tabelle 📄)
Du fragst dich vielleicht, was es kostet, wenn du ein Kind ohne Kindersitz transportierst? Wenn du dein Kind einfach anschnallst statt es in einen Kindersitz zu setzen, kostet das 30 € (Stand 11/2025). Bei zwei oder mehr Kindern, die nicht vorschriftsgemäß gesichert sind, gibt es sogar Rabatt, du musst ein Verwarngeld in Höhe von 35 € bezahlen. Einen Punkt in Flensburg erhältst du erst dann, wenn du weder Kindersitz noch Gurt verwendest – in diesem Fall beträgt das Bußgeld bei einem Kind 60 € und bei mehreren 70 €.
Seien wir ehrlich: Das ist spottbillig dafür, dass ein Kind die fehlende Sicherung bei einem Unfall im Zweifelsfall mit seinem Leben bezahlt.
Eine Babyschale oder einen Reboarder bei aktiviertem Airbag einzubauen, schlägt mit 25 € zu Buche. Und auch an der Stelle besteht Lebensgefahr! Warum das so gefährlich ist und ein Kind bereits im Stadtverkehr sterben kann, wenn der Airbag bei einem rückwärtsgerichteten Kindersitz aktiv ist, habe ich in meinem Blogartikel zum Einbau der Babyschale ausführlich beschrieben. Wenn du magst, lies gerne hier weiter: Airbag an bei rückwärtsgerichtetem Sitz – Lebensgefahr!
In meiner Tabelle findest du die Tatbestandsnummern, die BKatNr, die maßgeblichen Paragrafen und die Höhe des Bußgelds bzw. die Punkte für alle Verstöße gegen die Kindersitzpflicht. Die jeweils aktuellen offiziellen Dokumente findest du hier:
- ➞ Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) beim Kraftfahrtbundesamt
- ➞ Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV), Anlage (zu § 1 Absatz 1), Bußgeldkatalog (BKat)
Tabelle: Diese Verwarn- und Bußgelder werden bei einem Verstoß gegen die Kindersitzpflicht erhoben
Die Kindersitzpflicht im europäischen Ausland
Auch in unseren Nachbarländern gilt die Kindersitzpflicht. Viele Gesetze und Richtlinien sind wie bei uns oder ähnlich, in vielen Ländern sind allerdings die Strafen höher als bei uns.
Was in der Zusammenschau besonders auffällt: Die unterschiedlichen Vorgaben, wann die Kindersitzpflicht endet. Während die Kindersitzpflicht bei uns in Deutschland erst bei einer Größe von 150 cm oder am 12. Geburtstag endet, müssen Kinder beispielsweise in Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden nur bis zu einer Größe von 135 cm in einem Kindersitz fahren. Warum ist das so und wieso endet die Kindersitzpflicht gerade in Skandinavien – die uns sonst in Sicherheitsthemen oft weit voraus sind – schon so früh?
Skandinavien und viele weitere Länder: Kindersitzpflicht bis 135 cm
Es gibt in Europa keine einheitliche Harmonisierung der Schwellenwerte. In der Richtlinie 91/671/EWG wurde die Grenze von 150 cm bereits im Jahr 1991 benannt, damals noch mit weitreichenden Ausnahmen. In der Richtlinie 2003/20/EG des europäischen Parlaments vom 08. April 2003 wurde später festgehalten, dass Kinder bis 150 cm in Kindersitzen gesichert werden müssen, Mitgliedstaaten konnten jedoch erlauben, die Grenze auf 135 cm herabzusetzen. Viele Länder machten in der Folge davon Gebrauch.
Warum sich diese Länder anders entschieden haben? Die nordischen Staaten beispielsweise setzen ihren Schwerpunkt hauptsächlich auf die im Straßenverkehr besonders gefährdete Gruppe der Babys und Kinder bis ca. 4 bis 6 Jahre.
Seit Jahrzehnten werden Reboarder in diesen Ländern beworben und vielen Eltern kommt es heute (zum Glück) falsch vor, ihren Kleinkindsitz in Fahrtrichtung zu drehen. Im Anschluss an den Reboardkindersitz, wenn die Kinder älter und nicht mehr so zerbrechlich sind, nutzen viele Schwedinnen und Schweden allerdings häufig nur noch einfache Sitzkissen. Andere Länder, anderer Fokus.
Trotzdem wirst du übrigens auf fast allen Webseiten skandinavischer Behörden und Organisationen die Empfehlung lesen, Kinder möglichst lange und auch über die 135 cm hinaus in einem Folgesitz oder auf einer Sitzerhöhung zu transportieren bis der Autogurt wirklich gut für das Kind passt.
Deutschland: Kindersitzpflicht bis 150 cm
Warum Deutschland die höhere Grenze gewählt hat? Auf einer Kindersicherheitskonferenz vor einigen Jahren habe ich in einem sehr interessanten Vortrag gehört, dass wir Deutschen dazu neigen, zu früh auf die nächste Kindersitzgruppe zu wechseln oder ganz auf den Kindersitz zu verzichten und die Grenze deshalb – und wohl auch aus mangelndem Vertrauen in uns und unser Verantwortungsbewusstsein – als Sicherheitspuffer gesetzt wurde. Ob es stimmt? Wenn du Lust hast, kannst du die Diskussionen zu dem Thema aus der Zeit damals gerne einmal im Netz suchen, ich bin sicher, du wirst fündig werden.
Und ja, ich weiß, du wolltest eigentlich nur schnell die Kindersitzpflicht in Land XY nachschauen. Bitte schön:
Tabelle zur Kindersitzpflicht im Ausland
In der Tabelle findest du Angaben dazu, bis zu welchem Alter, bis zu welcher Größe oder bis zu welchem Gewicht dein Kind einen Kindersitz verwenden muss. Es schadet natürlich nicht, wenn dein Kind in Ländern, deren Kindersitzpflicht nur bis 135 cm gilt, seinen Kindersitz auch dann verwendet, wenn es schon größer ist.
Hinweis: Bitte prüfe vor der Einreise in ein anderes Land immer noch einmal selbst alle Vorgaben zur Kindersitzpflicht. Ich übernehme keine Haftung für die Aktualität der Tabelle, Tipp- oder Übertragungsfehler.
Du hast noch mehr Fragen zur Kindersitzpflicht oder zu Babyschalen, Reboardern und Folgesitzen? Ich habe die Antworten:
Du hast nur eine kurze Frage? Hinterlasse gerne einen Kommentar, ich freue mich darüber!